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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Leistungen des Verlags erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Auftrag ist nur gültig mit der Unterschrift des Auftraggebers.
Die Druckvorlagen für eine Insertion müssen spätestens 21 Tage nach Erhalt des erteilten Auftrages beim Verlag vorliegen.
Korrekturabzug nur auf Anforderung. Sollten innerhalb von 2 Tagen keine weiteren Änderungswünsche dem Verlag vorliegen ist der Auftrag als ordnungsgemäß zu betrachten. Bei Auftragserteilung für eine übernächste Ausgabe erfolgt die Rechnungsstellung nach Auslieferung der nächsten Ausgabe. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens 21 Tage nach Auftragserteilung. Bei Mehrfachschaltungen wird jedes Inserat einzeln abgerechnet.
Bei Bezahlung des Gesamtbetrages im Voraus wird Rabatt gewährt (2 Anzeigen 5%, 4 Anzeigen 10%, 6 Anzeigen 20%). Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Verlag über den Betrag verfügen kann. Bei Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, von dem betroffenen Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig gestellt wurden oder unstreitig sind. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen und ähnliches berechtigen den Verlag ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, oder den Erscheinungstermin des Anzeigenauftrages zu verschieben. Der Auftraggeber kann in solchen Fällen keinen Schadenersatz verlangen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Regensburg.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

