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Ob BVLOS-Flüge oder Operationen in komplexen Szenarien – im professionellen Bevölkerungsschutz stößt die Ausbildung in der „Offenen Kategorie“ schnell an ihre Grenzen.

Um Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie weiteren gewerblichen Anwendern eine praxisnahe Qualifizierung für die „Spezielle Kategorie“ zu bieten, erweitert das Deutsche Rettungsrobotik-Zentrum e.V. (DRZ) sein Portfolio um das EU-Fernpilotenzeugnis STS (Standard Scenarios) für den Betrieb von UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme).

Strategischer Mehrwert für BOS und Profi-Anwender

Das STS-Zeugnis erweitert das operationelle Spektrum von Einsatzkräften in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erheblich. Im Rahmen der europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02 können unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) unter definierten Bedingungen rechtssicher betrieben werden:

  • Erweiterte Einsatzszenarien: Drohnenflüge in dicht besiedelten Gebieten (STS-01) sowie Einsätze außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS – Beyond Visual Line of Sight, STS-02) werden standardisiert möglich.
  • Effizienz im Betrieb: Die europaweit vereinheitlichten Betriebsverfahren reduzieren den administrativen Aufwand im Vergleich zu individuellen, zeitintensiven Betriebsgenehmigungen drastisch.

Zwar befreit die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) BOS-Kräfte im Einsatz- und Übungsdienst von einigen regulatorischen Vorgaben, dennoch fordert der Gesetzgeber im Zweifelsfall den Nachweis einer vergleichbaren Fachkompetenz. Das DRZ spricht daher eine klare Empfehlung für den Erwerb der Fernpilotenlizenz aus.

Bereits seit 2023 ist das Kompetenzzentrum vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Prüfstelle für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 (Offene Kategorie) benannt. Mit der Integration der STS-Ausbildung und -Prüfung schließt das DRZ nun die Lücke hin zu anspruchsvollen Missionen in der Speziellen Kategorie.

EU-Fernpilotenzeugnis STS

Ausbildung am Deutsche Rettungsrobotik-Zentrum e.V. (DRZ). Bild: Deutsches Rettungsrobotik-Zentrum

Fundierte Verknüpfung von Theorie und Praxis

Als fundamentale Voraussetzung für die STS-Qualifikation gilt ein bereits vorhandener EU-Kompetenznachweis A1/A3. Im Gegensatz zu den Zertifikaten der Offenen Kategorie verlangt das STS-Zeugnis ein zweistufiges Prüfungsverfahren:

  • Theoretische Prüfung: Nachweis des tiefergehenden Fachwissens für die Spezielle Kategorie.
  • Praktische Kompetenzbewertung: Erstmalig ist eine veritative Praxisprüfung zwingend vorgeschrieben.

Erst das erfolgreiche Bestehen beider Teilbereiche verbrieft die Qualifikation für Einsätze nach den Standardszenarien. Die erfahrenen Ausbilder des DRZ vermitteln dabei nicht nur die rein prüfungsrelevanten Inhalte, sondern fokussieren sich primär auf den sicheren, rechtskonformen und professionellen Systembetrieb unter den realen, oft stressbeladenen Bedingungen des Bevölkerungsschutzes.

Bedarfsorientierte Ausbildung nach EGRED 2-Standard

Die Ausbildungsprogramme des DRZ für BOS-Angehörige sind konsequent an den „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (EGRED 2) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgerichtet.

Das modulare Bildungsportfolio deckt das gesamte Spektrum moderner UAS-Einsatzführung ab:

  • Grundlagenschulungen: Gezielte Vorbereitung auf die EU-Kompetenznachweise.
  • Praxisflugtraining: Realitätsnahe Übungsszenarien sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.
  • Einsatztaktik und Validierung: Erprobung und Optimierung eigener Standard-Einsatz-Regeln (SER).
  • Datenmanagement: Fortgeschrittene Module zur professionellen Erfassung, Übermittlung und analytischen Auswertung von Lagebilddaten.

Mit dieser Angebotserweiterung positioniert sich das DRZ als ganzheitlicher Qualifizierungspartner für die nächste Stufe des professionellen Drohneneinsatzes in Deutschland.

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