Bundestag beschließt Notfallreform
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren solle laut Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit der eine gezieltere Patientensteuerung und eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht werden.
Mit der Reform soll zur Abhilfe der überlasteten Notaufnahmen eine bessere Abhandlung der Behandlung durch verbindliche Ersteinschätzungsverfahren erfolgen. Durch die Einrichtung soll mit Hilfe von medizinischen Fachkräften entschieden werden, was ein Notfall ist und was nicht. Patienten sollen so leichter an die richtige Stelle für ihr Anliegen kommen. Notaufnahmen sollen entlastet werden und sich auf Fälle konzentrieren können, die wirklich schnelle Hilfe benötigen, so die Kernaussage von Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann.
Die wichtigsten Regelungen im Detail:
Bundesweit werden an Krankenhausstandorten Integrierte Notfallzentren (INZ) und Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) etabliert. INZ werden zur zentralen Anlaufstelle für Hilfesuchende in medizinischen Notfällen. In den INZ arbeiten Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen verbindlich zusammen, um jederzeit eine bedarfsgerechte medizinische Erstversorgung sicherzustellen.
Durch Ersteinschätzungsstellen in den INZ werden die Patientinnen und Patienten direkt in die richtige Versorgungsebene geleitet. Patienten können in geeigneten Fällen und je nach Tageszeit direkt in eine Kooperationspraxis (während der Sprechstundenzeiten) oder in die KV-Notdienstpraxis des INZ geleitet werden. Für Letztere wird im Arzneimittelgesetz ein Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln für Ärztinnen und Ärzte der Notdienstpraxis eines INZ geschaffen. Das ist vergleichbar mit der bereits bestehenden Abgabemöglichkeit für Arzneimittel durch Krankenhausapotheken.
Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird künftig in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Letztere soll zukünftig unter konkreten Erreichbarkeitsvorgaben die Vermittlung von ambulanten Not- und Akutfällen in die angemessene Versorgungsebene übernehmen. Insbesondere stehen unter der Rufnummer 116117 für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr eine telefonische oder videounterstützte Versorgung zur Verfügung, ergänzend im Bedarfsfall auch eine aufsuchende Versorgung.
Die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Leistungserbringer des Notfallmanagements („Rettungsleitstellen“, Notrufnummer 112) vernetzen sich digital zu Gesundheitsleitsystemen (GLS). Hier wird jedes Hilfeersuchen auf der Grundlage abgestimmter Abfragesysteme und verbindlicher Zuständigkeitsvereinbarungen medienbruchfrei und mit allen bereits erhobenen Daten an den zuständigen Kooperationspartner weitergeleitet. Das GLS soll geeignete Fälle auch an regional vorhandene medizinische komplementäre und sonstige komplementäre Dienste für vulnerable Gruppen und krisenhafte Situationen vermitteln, etwa notfallpflegerische, notfallpalliative oder auch sozialpsychiatrische Dienste. So kann den Hilfesuchenden passgenau geholfen und die Ressourcen der Not- und Akutfallversorgung können geschont werden.
Die medizinische Notfallrettung wird als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V verankert. Somit werden das Notfallmanagement, die notfallmedizinische Versorgung vor Ort und der Notfalltransport ausdrücklich als Teile der Krankenbehandlung anerkannt und nicht länger allein der Transportauftrag durch die Krankenkassen finanziert. In einem Fachgremium werden bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die medizinische Notfallrettung erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt. Die Landesverbände der Krankenkassen schließen mit den jeweils verantwortlichen Leistungserbringern der medizinischen Notfallrettung Verträge über die Vergütung und die Entgelte der einzelnen Leistungen der medizinischen Notfallrettung.
Bundesweite Telefonreanimation
Der Deutsche Rat für Wiederbelebung begrüßt in eigener Meldung die gesetzliche Verankerung lebensrettender Maßnahmen und fordert eine konsequente und flächendeckende Umsetzung.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören die telefonische Anleitung zur Reanimation („Telefonreanimation“) durch die Rettungsleitstellen, die Vernetzung mit App-basierten Ersthelfersystemen sowie die Erfassung öffentlich zugänglicher automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in einem bundesweiten Kataster. Damit werden entscheidende Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand schneller zu helfen und ihre Überlebenschancen deutlich zu verbessern.
Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC) begrüßt diese gesetzliche Verankerung ausdrücklich. Die Maßnahmen entsprächen demnach langjährigen Forderungen des GRC. Entscheidend werde nun sein, dass sie zügig, qualitätsgesichert und flächendeckend umgesetzt werden.
„Diese seit Langem von uns geforderten Maßnahmen werden das Überleben der Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand ganz entscheidend verbessern“, sagt Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC.
Jede Minute zählt: Wiederbelebung muss sofort beginnen
Ein plötzlicher Herz-Kreislaufstillstand ist ein lebensbedrohlicher Notfall, bei dem das Herz seine Pumpfunktion einstellt und das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. In Deutschland sind jährlich mehr als 100.000 Menschen davon betroffen. Entscheidend für das Überleben und die Vermeidung schwerer neurologischer Schäden ist, dass sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird.
Wiederbelebungsmaßnahmen müssen möglichst unmittelbar nach dem Kollaps beginnen – noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Mit der gesetzlichen Verankerung wird die Telefonreanimation als Standard in den Rettungsleitstellen vorgesehen. Nun müssen die erforderlichen personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die telefonische Anleitung bundesweit zuverlässig funktioniert.
Telefonreanimation: Lebensrettende Anleitung direkt am Notruf
Bei der Telefonreanimation leiten Mitarbeitende der Rettungsleitstelle Anrufende unmittelbar nach dem Erkennen eines möglichen Herz-Kreislaufstillstands telefonisch zur Wiederbelebung an. Sie erklären, wie die Herzdruckmassage durchgeführt wird, und unterstützen die Helfenden dabei, ohne vermeidbare Verzögerung mit den lebensrettenden Maßnahmen zu beginnen.
Die telefonische Anleitung ist besonders wichtig, weil viele Menschen bei einem Herz-Kreislaufstillstand zunächst unsicher sind oder Sorge haben, etwas falsch zu machen. Eine klare, strukturierte Anleitung kann diese Hemmschwelle überwinden und dafür sorgen, dass die Wiederbelebung schnell beginnt.
Marc Gistrichovsky, Leiter der GRC-Arbeitsgruppe „Telefonreanimation“, betont die Bedeutung dieser Maßnahme:
„Die sogenannte ‚number needed to treat‘ liegt dabei bei 7 bis 10. Die Leitstelle muss die telefonische Reanimation also sieben- bis zehnmal durchführen, um ein zusätzliches Menschenleben zu retten. Das zeigt, wie hochwirksam diese Maßnahme ist. Eine frühzeitige Wiederbelebung ist für das
Überleben und die neurologische Erholung entscheidend.“
Mit der gesetzlichen Verankerung wird die Telefonreanimation als Standard in den Rettungsleitstellen vorgesehen. Nun müssen die erforderlichen personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die telefonische Anleitung bundesweit zuverlässig funktioniert.
Ersthelfersysteme: Helfende aus der Nachbarschaft alarmieren
Auch smartphonebasierte Ersthelfersysteme können die Überlebenschancen entscheidend verbessern. Dabei registrieren sich Menschen mit entsprechender Wiederbelebungsschulung freiwillig in einer App. Meldet eine Leitstelle einen Herz-Kreislaufstillstand, können registrierte Ersthelfende in der Nähe parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden.
Da sie sich häufig näher am Notfallort befinden, können sie sehr oft bereits mit der Wiederbelebung beginnen, bevor der Rettungsdienst eintrifft. So wird das therapiefreie Intervall verkürzt – eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gutes Behandlungsergebnis.
Die Systeme können mehrere Ersthelfende mit unterschiedlichen Aufgaben zum Einsatzort führen. Dazu gehören die Herzdruckmassage, gegebenenfalls die Beatmung und – sofern dies ohne Verzögerung der Wiederbelebung möglich ist – die Beschaffung eines AED (automatisierter externer Defibrillator). Die koordinierte Zusammenarbeit der Helfenden unterstützt eine schnelle und strukturierte
Erstversorgung.
Der GRC setzt sich dafür ein, dass Ersthelfersysteme bundesweit verfügbar sind, nach einheitlichen Qualitätsstandards arbeiten und zuverlässig mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden.
AED-Kataster: Defibrillatoren schneller verfügbar machen
Ein weiterer wichtiger Baustein der Reform sei die bundesweite Erfassung öffentlich zugänglicher AED in einem einheitlichen Kataster und deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen. Dadurch können Leitstellen und alarmierte Ersthelfende schneller erkennen, wo sich ein geeigneter Defibrillator befindet.
Ein AED könne bei bestimmten Herzrhythmusstörungen durch einen kontrollierten Stromimpuls dazu beitragen, einen normalen Herzrhythmus wiederherzustellen. Er ergänze die sofortige und ununterbrochene Herzdruckmassage, ersetze sie aber in keinem Fall.















