Drohnen und UAV in den Feuerwehren – Neue Fachempfehlung
Neue Fachempfehlung Drohnen und UAV in den Feuerwehren beleuchtet rechtliche Hintergründe und Einfluss auf Taktik. Sie bietet Hilfestellung bei Beschaffung, Ausbildung und Einsatz von Drohnen bei der Feuerwehr.
Der Deutsche Feuerwehrverband informiert über die Bereitlegung einer neuen Fachempfehlung zu Drohnen und UAV in den Feuerwehren.
Drohnen und UAV in den Feuerwehren
Drohnen und andere unbemannte Fluggeräte (Unmanned Aerial Vehicles, UAV) sind bei den Feuerwehren, den Unterstützungseinheiten und weiteren Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie THW, Malteser oder DRK im regelmäßigen Einsatz angekommen und werden in vielen Bereichen eingesetzt. Alle Organisationen sind mit entsprechenden Fachgruppen gut über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Zur Einsatzplanung, Übermittlung von Bilddaten, Transport von Hilfsmitteln, Einsatzüberwachung bis hin zur Einsatznachbearbeitung sind Drohnen mittlerweile im Katastrophenschutz nicht mehr wegzudenken.
„Drohnen sind ein wichtiges taktisches Mittel im Einsatz, etwa bei der Koordinierung großer Lagen. Es ist wichtig, dass die Feuerwehren hierfür bereits in der Planung von Beschaffung, Ausbildung und Einsatz eine Hilfestellung an die Hand bekommen”, ordnet Dr. Frank Kämmer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die neue Fachempfehlung “Drohnen und UAV in den Feuerwehren” ein.
Erstellt wurde die Publikation „Drohnen und UAV in den Feuerwehren“ von Stephan Peltzer (Schleswig-Holstein), Mitglied des Fachausschusses Einsatz und Taktik der deutschen Feuerwehren. Der Ausschuss ist ein gemeinsames Gremium des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland.
„Das Spektrum der Geräte reicht von kleineren, handelsüblichen Drohnen für eine einfache Lagebilderstellung aus der Luft bis hin zu größeren, komplexen UAV für spezialisiertere Einsätze und besondere Bereiche bzw. mit umfangreicherer Ausstattung. Besonders für Feuerwehren ist diese Technologie interessant und auch attraktiv, da sie neben der fachlichen Erweiterung des Einsatzspektrums und der Informationsgewinnung auch eine interessante Betätigung für technikaffine Mitglieder in den Einsatzabteilungen und Unterstützungseinheiten ist“, erläutert Stephan Peltzer den Inhalt des Dokuments.

Die neue Fachempfehlung “Drohnen und UAV in den Feuerwehren”. Bild: DFV
Drohnen und UAV in den Feuerwehren – Inhalte der neuen Fachempfehlung
Die zwölfseitige Fachempfehlung „Drohnen und UAV in den Feuerwehren“ soll den Feuerwehren, besonders den Führungskräften, einen Überblick und Anhalt über die doch komplexen Situationen in der rechtlichen Betrachtung, bei der Beschaffung, im Einsatz und im Betrieb von Drohnen/UAV geben.
Behandelt werden konkret folgende Themen:
- Einsatzspektrum von Drohnen/UAV
- Gemeinsame Empfehlungen
- Privilegierung der BOS, eine rechtliche Betrachtung
- Abgrenzung nicht-polizeiliche und polizeiliche Gefahrenabwehr
- Anwendungen von Drohnen/UAV
- Einfluss auf Taktik und Einsatz/Verteilung von Drohnengruppen
- Organisation bei der Zusammenarbeit mehrerer Einheiten oder Systeme
- Trennung bemannte und unbemannte Luftunterstützung
- Beschaffung von Drohnen/UAV
- Personalstärke einer Drohneneinheit
- Aus- und Weiterbildung
- Weitere technische Anforderungen
- Quellenverzeichnis
Drohnen und UAV in den Feuerwehren – der Download
Das Dokument „Drohnen und UAV in den Feuerwehren“ steht unter dem externen Link https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/fachempfehlungen/ zum Herunterladen zur Verfügung.
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