Fall Andreas Drobeck – Wie Kompetenzgerangel Leben verändert
Von Eva Lindemann
Die benötigte medizinische Versorgung effizient zu gestalten ist bis heute ein sehr kompliziertes und komplexes Unterfangen. Und trotz des ständigen Ärztemangels und den Versorgungsengpässen in der Akut- und Notfallmedizin gibt es bis heute Kompetenzgerangel zwischen Ärzten und weiteren Fachkräften, wie Pflegekräfte und Rettungsdienstmitglieder. Häufige Fragen sind hierbei zum Beispiel, wer Patienten behandeln, wer Medikamente und wer Anweisungen geben darf.

Andreas Drobeck, Notfallsanitäter im Rettungsdienst studiert nebenberuflich Master in Leadership und strebt danach einen Abschluss in Jura an. Bild: Eva Lindemann
Der Fall von Drobeck wird uns auf emotionalem Wege aufzeigen, wieso es viel mehr auf strukturierte Zusammenarbeit, als auf Kompetenzen ankommt und wie Fachkräfte wertvolle Beiträge liefern und somit ärztliches Personal entlasten können.
Andreas Drobeck engagiert sich bereits in jungen Jahren im Rettungsdienst in Landshut, Bayern. Bereits seit Langem brennt sein Herz für den Rettungsdienst und so setzt er sich leidenschaftlich für die Versorgung und Sicherheit seiner Patienten ein. Doch sehr bald wird sich sein Leben komplett auf den Kopf stellen.
Fall Andreas Drobeck Vorgeschichte – 13. August 2020
Alles begann mit einem angetrunkenen und dehydrierten Patienten. Drobeck und sein Kollege erkannten eindeutige Anzeichen einer Exsikkose (Austrocknung) und verabreichten diesem eine Elektrolytlösung und etwas zum Essen. Der Patient verweigerte den weiteren Transport, die nächste Schicht der Bundespolizei rief erneut einen RTW. Der eintreffende Rettungsdienst zeigte sich verwundert über die vorausgegangene Behandlungswiese des Patienten und meldete dies dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Landshut.

Anwalt Prof. Dr. Fricke (links) und Andreas Drobeck (rechts). Bild: Eva Lindemann
Der Fall beginnt: Streit über Kompetenzen – 06. November 2020
Der ÄLRD und die Geschäftsführerin des Zweckverbandes für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung erheben schwere Vorwürfe. Drobeck und sein Kollege hätten mit der Infusionsgabe eine unerlaubte Behandlungsweise genutzt, welche dem Notarzt vorbehalten sei. Und dass, obwohl die Behandlung das Patientenwohl positiv beeinflusste und fachlich angemessen war. Als Disziplinarmaßnahme forderte der Zweckverband für Rettungsdienst die Aushändigung der Delegationsurkunden, welche in den Augen der ÄLRD zum Eigenständigen Ausüben der Heilkunde befugen. Zudem blieb die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft vorbehalten und den beiden wurde nahegelegt, die Sanktionierung widerstandslos zu akzeptieren.
Drobeck empfand die Bestrafung seitens des ÄLRD jedoch als nicht verhältnismäßig und versuchte rechtlich gegen diese Maßnahme anzukämpfen.
Nachdem seine Beschwerde am 22. Februar 2021 zunächst von der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg abgewiesen wurde, klagte Andreas bis zur höchsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Gemeinsam mit seinem Anwalt Prof. Dr. Fricke erlangte Drobeck den Sieg. Der VGH kritisierte die Maßnahmen und die Art und Weise, wie der Zweckverband und ÄLRD mit Drobeck umgingen. Dieser durfte seine Urkunde behalten.
Das VG-Regensburg kündigt in der mündlichen Hauptsacheverhandlung an, dass es keinen Hehl daraus machen würde, wie diese Entscheidung nun ausgehen würde. Daraufhin beantragte Drobeck das Verfahren, mit Verweis auf den VGH einzustellen, und das Verfahren gilt als beendet. Drobeck erlangte somit den rechtlichen Sieg. Allerdings bleiben weiterhin arbeitstechnische und soziale Folgen bestehen.
Auswirkungen – 21. April 2021 VGH-Beschluss
Der Notfallsanitäter gilt nun als eigenständig handelnder Teil der Rettungskette. Erlernte und beherrschte Maßnahmen müssen bis zum Eintreffen des Arztes selbstständig ergriffen werden, um das Wohlergehen des Patienten zu sichern.
Der Beschluss ist eine Erleichterung für Notfallsanitäter bundesweit. Dieser kann nun als Leitsatzentscheidung bzw. herrschende Meinung genutzt werden, sodass das Wohlergehen des Patienten in den Vordergrund rückt und Machtmissbrauch seitens Vorgesetzter möglichst minimiert wird.
Notfallsanitäter müssen nach §2a NotsanG Hilfe leisten, ohne dass Delegationen benötigt werden. Drobeck hat uns etwas vor Augen geführt, was die meisten von uns scheinbar vergaßen. Wir Retter sind ein Team. Wir alle wollen Patienten helfen und sie beschützen. Wir alle tragen Verantwortung, im Rahmen unserer Fähigkeiten. Und ebenso sind wir also verpflichtet, in Hinblick unserer Fähigkeiten Hilfe zu leisten. Für diese Erkenntnis hat Andreas viele Widrigkeiten ertragen und seine Zukunft war eine Zeit lang ungewiss. Die Disziplinarmaßnahme des ÄLRD schädigte seinem Ruf enorm, sodass er in Bayern keine Arbeitsstelle mehr fand. Zudem wurde er schnell Ziel öffentlichen Gespötts. Mittels der Macht bezüglich Informationsbeschaffung und Weitergabe versuchten die ÄLRD rechtlich gegen Drobeck zu argumentieren, schadeten ihm jedoch auch in sozialer Hinsicht.
Bis heute bleiben Auswirkungen bestehen.
Persönliches
Andreas Drobeck arbeitet nach wie vor als Notfallsanitäter im Rettungsdienst.
Außerdem setzt er sich für Gerechtigkeit für den Rettungsdienst ein. Auch pflegt er nun eine Freundschaft mit seinem Anwalt Ernst Fricke. Gemeinsam wollen sie für mehr Rechtssicherheit im Rettungsdienst Sorgen und somit die Behandlungsqualität positiv beeinflussen. Hierzu gestalten sie Projekte, und leisten Aufklärungsarbeit.
Nebenberuflich studiert Andreas Master in Leadership und strebt danach einen Abschluss in Jura an. Zudem hatte er zwischenzeitlich Fernsehauftritte in der Serie Notruf und Einladungen zu Podcasts, wie z.B. Retterview, oder Rettungsdienst Realtalk.
Heute
Bis heute wird die Heilkundeübertragung auf Notfallsanitäter kritisiert (z.B. Bundesärztekammer). Immer wieder erscheinen neue Steine im Weg und das Kompetenzgerangel wird wohl nie ein Ende finden.
Drobeck erzielte mit dem VGH-Beschluss ein Sieg, welcher sich zukünftig günstig auf die Patientenversorgung auswirken wird. Von einigen verehrt, von anderen verachtet, nahm Drobeck die Einschränkung eigener Rechte in Kauf, um zu zeigen, dass es im Rettungsdienst auf Zusammenarbeit und nicht auf Machtmissbrauch ankommt.
Mehr als 4 Jahre ist es her, seitdem der VGH den Beruf des Notfallsanitäters als eigenständigen Heilkundeberuf anerkennt und dafür ganze 12 Leitsätze voranstellt. (VGH Beschluss, Paragraf 2a, macht Paragraf 4 abs. 1 nr 2c im Grunde obsolet). Und trotz des rechtlicheren Beschlusses gibt es bis heute Schwierigkeiten der konkreten Umsetzung. Die bayrischen Ärzteverbände sprachen sich gegen die Heilkundeübertragung an Notfallsanitäter aus und tun alles in der Macht stehende dies zu verhindern.
Vor kurzem schlug das Innenministerium ein neues Gesetz vor, laut diesem Notfallsanitäter nur noch mit Erlaubnis des ärztlichen Leiters heilkundig tätig werden dürfen. Und immer mehr Kritiker erheben ihre Stimmen und versuchen den Rechtsbeschluss zu relativieren. (Léon Bogner, Dr. Moritz Lochmann und Dr. Lukas Zeyher behaupten in medstra, „Von der Einführung des § 2a NotSanG ist […] weder eine wesentliche Veränderung im Berufsalltag noch ein Mehr an Rechtssicherheit zu erwarten.“)
Allmählich scheint sich das allbekannte Gefühl der rechtlichen Unsicherheit und Angst erneut breit zu machen.

Befragt zum Fall Andreas Drobeck: Christian Strzoda, (Notfallsanitäter, Praxisanleiter und Autor. Bild: Eva Lindemann
Zur Bedeutung dieser Entwicklung befragte ich Christian Strzoda, (Notfallsanitäter, Praxisanleiter und Autor, welcher regelmäßig Artikel veröffentlicht, unter anderem auch zu diesem Fall):
Warum kritisieren so viele den VGH-Beschluss, obwohl dieser eine Entlastung in der Notfall- und Akutversorgung darstellt?
Christian Strzoda: „Der VGH-Beschluss (Verwaltungsgerichtshof-Beschluss) wird aus unterschiedlichen Richtungen kritisiert, weil er eine Konfliktlinie offenbart, die in der deutschen Notfallversorgung seit Jahren schwelt: die fehlende Anerkennung der Kompetenzen von Notfallsanitätern und das Beharren auf traditionellen ärztlichen Vorbehalten und Standesdünkeln.
Obwohl der Beschluss die Arbeit der Notfallsanitäter deutlich erleichtert und damit das System entlasten könnte, fürchten viele Akteure – insbesondere aus dem ärztlichen Bereich – um ihren Einfluss und ihre Deutungshoheit über die präklinische Notfallmedizin. Wenn man sich zum Beispiel die Vorgaben der ÄLRD in Bayern ansieht, stellt der Notfallsanitäter ohne einen Notarzt allenfalls ein Risiko dar, obwohl er eine eine umfassende, staatlich geregelte intensive Ausbildung durchläuft und sich tagtäglich in Extremsituationen bewährt.Ein weiterer Grund für die Kritik könnte darin liegen, dass der Beschluss keine praktische Anleitung für die Umsetzung bietet. Es fehlt an verbindlichen, bundeseinheitlichen Standards, wie die Umsetzung der juristischen Vorgaben tatsächlich in die Praxis getragen werden soll. Das führt dazu, dass die Verantwortlichen aus Unsicherheit lieber beim Status quo verharren – aus Angst vor Haftungsfragen, aber auch aus mangelndem Vertrauen in das System.“
Was haben die Kritiker für einen Einfluss auf die praktische Umsetzung des VGH-Beschluss? Und wie schaffen sie das, obwohl der Beschluss bundesweit gesetzlich regelt?
Christian Strzoda: Die Kritiker, vor allem Funktionsträger in ärztlichen Leitungspositionen sowie manche Verbände, haben einen enormen Einfluss auf die praktische Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben. Trotz der bundesweit geltenden Rechtslage entscheidet sich in Deutschland de facto vor Ort, wie weit Notfallsanitäter tatsächlich eigenverantwortlich tätig werden. Die Instrumente der Kritiker sind vielfältig: Sie können durch Dienstanweisungen, restriktive SOPs und Delegationsmodelle den Handlungsspielraum der Notfallsanitäter massiv einschränken und diese damit unter Druck setzen. Juristische Klarheit auf dem Papier bedeutet eben noch lange nicht, dass sich dadurch in der täglichen Realität etwas ändert. In Bayern wird das besonders deutlich: Hier verhindert ein strenger ärztlicher Dirigismus vielerorts die Umsetzung geltenden Rechtslage um § 2a NotSanG und den VGH-Beschluss, obwohl diese eine deutliche Sprache sprechen. Notfallsanitäter führen Maßnahmen gar nicht erst durch, dokumentieren durchgeführte Medikamentengaben nicht oder fordern auf absurde Szenarien Notärzte nach, weil sie Angst haben, vor einem ärztlichen Tribunal zu landen. So etwas darf auf keinen Fall sein – Notfallsanitäter müssen vor ärztlichen Repressalien geschützt werden und müssen Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen können, ohne in die Schusslinie zu geraten.“
Was muss passieren, damit der VGH-Beschluss mehr Anerkennung und praktische Umsetzung erfährt?
Christian Strzoda: Der Rettungsdienst muss deutschlandweit auf ein einheitliches Niveau gehoben und als Teil des Gesundheitssystems im SGB verankert werden. Schon mal grundsätzlich kann es nicht sein, dass man sich im Falle eines Notfalls über die Landkreisgrenze schleppen muss, um dort besser bzw. anders behandelt zu werden. nach wie vor gibt es massive Unterschiede im Bereich der Fahrzeugausstattung, Medikamente und auch Behandlungsrichtlinien. In einem Landkreis wird Notfallsanitätern gestattet, ein bestimmtes Medikament zu verabreichen, im nächsten Landkreis eben nicht – obwohl niemand einem Notfallsanitäter eine erlernte und beherrschte Maßnahme verbieten kann.
Zweitens sind politische Entscheidungsträger gefragt, den Berufsstand des Notfallsanitäters endlich als das anzuerkennen, was er längst ist: ein eigenständiger Teil der Rettungskette. Es braucht eine stärkere Einbindung der Notfallsanitäter in Gremien und Entscheidungsgremien, um die Praxis nachhaltig zu verändern.
Drittens muss das Haftungsrecht angepasst werden, um die Handlungssicherheit für Notfallsanitäter zu erhöhen. Angst vor juristischen Konsequenzen ist eines der größten Hemmnisse in der Praxis.
Und viertens muss eine Imagekampagne her, die den tatsächlichen Handlungskorridor von Notfallsanitätern sichtbar macht – weg vom Bild des „Krankenwagenfahrers“, hin zum modernen, entscheidungsstarken Rettungsprofi.
Was können zukünftige Generationen tun, um das Ansehen und den Kompetenzbereich von Notfallsanitätern positiv zu beeinflussen?
Zukünftige Generationen von Notfallsanitätern können und müssen sich aktiv in berufspolitische Debatten einbringen – beispielsweise durch Engagement in Berufsverbänden, Gremien oder Social Media. Es gilt, sich selbstbewusst als eigenständiger Teil der Rettungskette zu präsentieren und nicht in die Defensive zu geraten, wenn Kompetenzen in Frage gestellt werden.
Außerdem sollten junge Kolleginnen und Kollegen ihre fachliche Qualifikation immer wieder unter Beweis stellen – durch Fortbildungen, wissenschaftliches Arbeiten und den Austausch mit anderen Gesundheitsberufen. Nur wer Kompetenz lebt, kann sie auch durchsetzen.
Nicht zuletzt ist die Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen wichtig: Je mehr interprofessioneller Austausch stattfindet, desto mehr wächst das gegenseitige Verständnis – und damit auch das Vertrauen in die Fähigkeiten der Notfallsanitäter.
Schließlich braucht es Vorbilder und „role models“, die mit Haltung und Fachwissen vorangehen. Nur so kann das Berufsbild langfristig gestärkt und modernisiert werden.
Insgesamt also eine schwer zu überblickende und chaotische Situation, was besonders die rettungsdienstliche Praxis Bayerns enorm beeinflusst.“
Hat sich das Ganze denn gelohnt? Würde Andreas genauso handeln, wie er es damals tat? Und was erhofft er sich von der Zukunft? Hierzu befragte ich Andreas selbst:
Wie geht es dir heutzutage?
Andreas Drobeck: „Mir geht es heute sehr gut. Ich habe nicht zuletzt dadurch viele neue Perspektiven eröffnet bekommen. Ich bleibe weiterhin engagiert und setze mich nach wie vor mit Prof. Dr. Fricke für NFS ein die in Schwierigkeiten geraten.“
Würdest du erneut so handeln, wie du es damals getan hast und dich auf eigene Kosten gegen die Ungerechtigkeit wehren?
Andreas Drobeck: „Ich würde jederzeit wieder so handeln sollte ich auf gleiche Weise angegriffen werden.“
Hast du Angst, der VGH-Beschluss könnte aufgrund von Kritikern noch außer Kraft gesetzt werden?
Andreas Drobeck: „Nein. Davor habe ich keine Angst der VGH Beschluss ist unanfechtbar und bleibt eine wegweisende Entscheidung. Sicherlich ist er nicht verbindlich für ähnliche Fälle jedoch gilt er als herrschende Meinung und kann nicht ignoriert werden.“
Wenn du die von unserer Gesellschaft etwas wünschen könntest, was wäre das?
Andreas Drobeck: „Ehre, Würde und Respekt.“
Fazit
Die Frage von Kompetenten und Erlaubnissen wird wahrscheinlich für immer ein heikles Thema bleiben. Umso wichtiger ist es, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst werden, jedoch ebenso der Notwendigkeit zusammenzuarbeiten.
Kompetenzgerangel befriedigt hierbei egoistische Motive, führt längerfristig allerdings selten zum Ziel.
Autor
Eva Lindemann /@st4tus_3
Ehrenamtlich tätig im Sanitätsdienst und bei der Feuerwehr
Danksagung
Vielen Dank für eure Unterstützung und Infomaterialen für den Artikel:
Andreas Drobeck/ @andreasdrobeck
Christian Strzoda/ @christianstrzoda
Quellenangaben
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/47581-die-infusion-die-ein-leben-zerstoerte
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/42977-notfallsanitaeter-so-eigenstaendig-wie-ein-arzt
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/49992-wenn-sanis-nicht-im-rtw-mitfahren-duerfen
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/50987-notfallsanitaeter-unter-generalverdacht
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/funkstille.html#topPosition
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/operation-nadelstich.html#topPosition
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/spaete-ehrenrettung-fuer-sanitaeter#topPosition
https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/bayern-will-delegationserfordernis-fuer-notfallsanitaeter-einfuehren.html
https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/bayerische-aerzteverbaende-gegen-heilkundeuebertragung-an-notfallsanitaeter.html