.rank-math-breadcrumb pSkip to main content

FeuerKrebs gUG begrüßt wegweisende Entscheidung der norwegischen Regierung

Hamburg, 03. Juni 2025 – FeuerKrebs hat die bedeutende Entscheidung der norwegischen Regierung zur Einführung umfassender gesetzlicher Regelungen zur Anerkennung von Krebserkrankungen bei Feuerwehrleuten begrüßt. Diese Maßnahme, so die Organisation in aktueller Meldung, stelle einen Wendepunkt für alle Feuerwehrangehörigen in Europa dar und setze einen neuen Standard, dem andere Länder folgen sollten.

Dank des unermüdlichen Engagements von Brannmenn mot Kreft (Krebsorganisation norwegischer Feuerwehrleute) sowie ihrer Partner und Unterstützer, ist Norwegen das erste europäische Land, das klare und effektive Gesetzgebungen in Anlehnung an erfolgreiche Modelle aus Kanada, den USA und Australien einführt. Mit dieser Entscheidung wird ein erheblicher Schritt im Kampf gegen Krebs im Feuerwehrdienst vollzogen.

Die neuen Regelungen umfassen unter anderem:

  • Beweislastumkehr: Bei Krebserkrankungen von Feuerwehrleuten wird die Beweislast umgekehrt.
  • Berufskrankheitenliste: Zehn Krebserkrankungen (darunter drei Frauen betreffend), werden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.
  • Schutz bei Unfällen und Verletzungen: Es besteht Schutz bei Arbeitsunfällen sowie bei Verletzungen, die während Übungen und in der Ausbildung auftreten.
  • Schnellverfahren für Behandlungen: Es wird ein Schnellverfahren für die Behandlung von sieben Krebsarten eingerichtet, für die laut IARC ein erhöhtes Erkrankungsrisiko bei Feuerwehrleuten besteht.
  • Anerkennung von Brustkrebs: Brustkrebs wird sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Mitarbeitern als Berufskrankheit für Nacht- und Schichtarbeiter anerkannt.

Marcus Bätge, Geschäftsführer von FeuerKrebs, erklärte:

„Wir sind stolz darauf, dass Brannmenn mot Kreft und die norwegische Regierung diesen entscheidenden Schritt unternommen haben. Diese Entscheidung ist ein wegweisender Akt und Gamechanger im Kampf gegen Krebs im Feuerwehrdienst und legt einen Standard fest, dem die anderen europäischen Länder folgen sollten. Wir wünschen uns, dass auch in Deutschland alle am Feuerwehrwesen beteiligten Institutionen sowie politische Entscheidungsträger dieses in Europa einmalige Beispiel zum Anlass nehmen und die gleichen Maßnahmen für den Schutz unserer Kameraden einführen.“

Bätge verwies zudem auf die europäische Richtlinie (EU) 2024/869, die am 13. März 2024 erlassen wurde, und forderte dazu auf, diese Richtlinie in nationale Gesetze zu integrieren. Des Weiteren weist FeuerKrebs gUG auf die aktuelle Drucksache 614/24 aus dem Bundesrat, vom 14.02.2025 hin, in der die Bundesregierung gebeten wird zu prüfen, ob weitere Krebsarten, vor dem Hintergrund neuester Erkenntnisse, bei Feuerwehreinsatzkräften in Verbindung mit krebserzeugenden Rauchgasen als Berufskrankheit anerkannt und in die Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen werden sollten.

„Wir müssen weiterhin vereint für die Verbesserung des Schutzes von Feuerwehrleuten in ganz Europa arbeiten.“ schließt Bätge sein Statement ab.

Über FeuerKrebs:
FeuerKrebs engagiert sich für den Schutz von Feuerwehrangehörigen vor gesundheitlichen Risiken, insbesondere vor Krebs. Unser Ziel ist es, präventive Maßnahmen zu fördern und die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner