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Bezugnehmend auf einen aktuellen Bericht von https://www.rainews.it/, zu Langzeitschäden der Lungen, nach einer SARS-CoV-2-Infektion, empfiehlt die AG-Gesundheit der DFeuG  eine unverzichtbare und unverzügliche G26.3 bzw. G31 Untersuchung bei “geheilten” COVID-19-Patienten mit der Qualifikation AGT und Taucher, bevor sie wieder eingesetzt werden.
In dem Artikel „Dauerhaft geschädigt“, wird von Patienten, mit „irreversiblen Schäden an der Lunge“ berichtet.

Laut Oberarzt der Universitätsklinik Innsbruck, Frank Hartig, sollen sich Personen mit entsprechenden Tätigkeiten, nach einer überstandenen Covid-19-Infektion, auf jeden Fall gründlich von einem Taucharzt untersuchen lassen, auch wenn sie nur leichte Symptome hatten und noch eine aufrechte Tauchtauglichkeitsuntersuchung haben.
Das Dokument findet ihr unter: LINK