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IARC stuft „Arbeit von Feuerwehreinsatzkräften als krebserregend in die höchste Kategorie“ ein

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hat am 15. Juni 2022, in ihrer neuen Monographie 132 [1], die Arbeit von Feuerwehrmännern und –frauen als krebserregend in der höchsten Kategorie eingestuft.

“Wir sind uns seit langem bewusst, dass der Beruf und die Tätigkeiten des Feuerwehrmanns/der Feuerwehrfrau aufgrund des Brandrauchs [2], des unterbrochenen Schlafes und des physischen und psychischen Stresses, krebserregend sind. Der Beruf/die Tätigkeit wurde bisher in die IARC-Kategorie 2b (möglicherweise für den Menschen krebserregend) eingestuft, ist jedoch aktuell in die höchste Kategorie 1a (bekanntermaßen krebserregend für den Menschen) eingestuft worden.

Sie hat damit die Kategorie 2a (wahrscheinlich krebserregend für den Menschen) übersprungen”, sagt Marcus Bätge, Geschäftsführer und Gründer der FeuerKrebs gUG. Alex Forrest, internationaler Experte und Berater bei der IARC, ergänzt: “Diese historische Monographie 132 der IARC ist tragische Realität unseres Berufs und unserer Tätigkeit. Dennoch ist es wichtig für Feuerwehrleute auf der ganzen Welt, da wir jetzt das mögliche Ausmaß der beruflichen Auswirkungen auf unsere Arbeit und unsere Aktivitäten sowie die Entwicklung von berufsbedingt erhöhten Krebserkrankungen kennen. Dies wird zu einer angemessenen Anerkennung dieser Gefahr in der ganzen Welt führen müssen.
Die logische Konsequenz wiederum ist eine bessere Prävention, bessere Technologien und eine bessere Entschädigung für die Feuerwehrleute auf der ganzen Welt.“

Weitere erforderliche Maßnahmen und daraus resultierende Folgen sind noch nicht abzuschätzen.

FeuerKrebs® gUG setzt sich seit vielen Jahren für eine Anerkennung ausgewählter Krebsarten als Berufskrankheiten oder als “Wie eine Berufskrankheit” anzuerkennende Krankheit ein. Meistens gegen den Widerstand der Feuerwehrunfallkassen und anderer öffentlicher Einrichtungen. “Die FeuerKrebs gUG fordert eine stringentere Umsetzung bereits vorhandener Gesetze und Verordnungen (GefStoffV§10), die Schaffung gesetzlicher Maßnahmen für eine Anerkennung als Berufskrankheit auf politischer Ebene und strebt die Durchsetzung von Ansprüchen auf Versorgungsleistungen bei Krebserkrankungen bei betroffenen Feuerwehrleuten an.“ sagt Marcus Bätge.

Letzteres bereits rückwirkend ab 2015. „Was wir wollen, ist eine spezielle Gesetzgebung, die berufsbedingte Krebserkrankungen verwaltungstechnisch und unbürokratisch anerkennt und es ermöglicht, Entschädigungen zu gewähren, die den krebskranken Feuerwehrleuten nicht nur moralisch zustehen”, fügt er hinzu.

[1] In den IARC-Monographien werden Umweltfaktoren genannt, die eine krebserregende Gefahr für den
Menschen darstellen. Dazu gehören Chemikalien, komplexe Gemische, berufliche Expositionen, physikalische
Einwirkungen, biologische Einwirkungen und Faktoren der Lebensweise. Die nationalen Gesundheitsbehörden
können diese Informationen als wissenschaftliche Grundlage für ihre Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition
gegenüber potenziellen Karzinogenen nutzen.
[2] Der Rauch ist nur ein Teil der Belastung, die zu dieser Schlussfolgerung führt. Hinzu kommen
Nachtschichtarbeit, PFAS, Dieselpartikel und die physiologische und psychische Belastung durch die Arbeit.
Sogar die Gefahr von ansteckenden Krankheiten.

Pressemitteilung Feuerkrebs 30.06.2022