Mecklenburg-Vorpommern richtet seinen Katastrophenschutz neu aus und stellt ihn zukunftssicher auf.
Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz reagiere das Land auf deutlich veränderte sicherheitspolitische, klimatische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. In den vergangenen Monaten wurde das Gesetz umfassend überarbeitet, strukturell neu gefasst und inhaltlich weiterentwickelt. Ziel sei es, wie das Ministerium für Inneres und Bau heute mitteilt, im Ernstfall schneller, flexibler und wirksamer handeln zu können.
„Die vergangenen Jahre haben uns eindrücklich gezeigt, dass Katastrophen und Krisen komplexer, dynamischer und oftmals länger andauernd sind als früher. Darauf müssen Staat und Gesellschaft vorbereitet sein. Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten, flexible Strukturen und moderne Instrumente, um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.
Intensive Abstimmung mit Hilfsorganisationen und Verwaltungen
Der Gesetzentwurf entstand in einem intensiven Abstimmungsprozess mit Hilfsorganisationen und Verwaltungseinheiten des Landes. „Gemeinsam wurden Punkte im Gesetz eruiert, die der Neufassung oder Ergänzung bedürfen und erste gemeinsam getragene und gewollte Lösungsansätze entwickelt“, erläutert der Minister die Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfes. „Anders als sonst oft bei der Gesetzeserarbeitung üblich haben wir also keinen Gesetzentwurf innerhalb der Regierung vorbereitet und diesen dann erstmalig im Rahmen der Verbändeanhörung einem Praxistest ausgesetzt, sondern wir haben schon vor der Erarbeitung die Praxis und vor allem die Hilfsorganisationen einbezogen, um mit den Erkenntnissen aus der Praxis heraus praktikable und so auch gebrauchte Lösungen zu entwickeln“, so Pegel.
Konsequenzen aus vergangenen Krisen gezogen
Erfahrungen aus Starkregen- und Hochwasserlagen, der Corona-Pandemie sowie der veränderten sicherheitspolitischen Situation in Europa haben Schwachstellen aufgezeigt und Handlungsbedarf verdeutlicht – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Gesetz greift diese Erkenntnisse auf: Es stärkt insbesondere Warnsysteme, Koordination, Führungsstrukturen und Vorsorgemaßnahmen, während zugleich Abläufe vereinfacht und flexibler gestaltet werden.
„Das Gesetz verzichtet bewusst auf starre Maßnahmenkataloge und detaillierte Teileinheiten und ermöglicht stattdessen flexible Einsatzstrukturen – je nach Lage und Bedarf. Neue Landeseinheiten können künftig schneller aufgestellt werden, und auch ereignisbezogene Einrichtungen lassen sich leichter einbinden. So wird beispielsweise Veterinärwesen fest in den Katastrophenschutz integriert, ebenso wie Stellen außerhalb der klassischen Gefahrenabwehr“, erklärt der Minister weiter.
Erstmals werde zudem ein landesweites Krisenreaktionsmanagement gesetzlich verankert. Ein neuer Krisenbegriff schaffr klare Rahmenbedingungen für lang andauernde oder ressortübergreifende Lagen, etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Einheitliche Führungsstrukturen, definierte Ansprechpartner und die dauerhafte Etablierung der KRITIS-Koordinierungsstelle verbesseren Übersicht und Handlungsfähigkeit.
„Krisen halten sich nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Deshalb brauchen wir klare Regeln, wer wann welche Verantwortung trägt – und genau das leistet dieses Gesetz“, so Pegel.
Die gesetzliche Regelung setze bereits vor dem Eintritt einer Katastrophe an und ermögliche ein frühzeitiges, strukturiertes Handeln bei drohenden Lagen, ohne das Eintreten einer Katastrophe abwarten zu müssen. Diese Herangehensweise sei eine zentrale Lehre aus der befürchteten Energiemangellage im Jahr 2022.
Stärkung der Helferinnen und Helfer
Ein besonderer Fokus des Gesetzes liege auf der Unterstützung der im Katastrophenschutz tätigen Menschen. Aus-, Fort- und Weiterbildungen werden landesweit einheitlich geregelt. Zudem werden Spontanhelfende erstmals klar definiert und von regulären Einsatzkräften abgegrenzt.
Darüber hinaus stärke das Gesetz die Eigenvorsorge der Bevölkerung, führt einen Katastrophenvoralarm ein und passt Datenschutzregelungen an aktuelle Anforderungen an – etwa im Zusammenhang mit Drohneneinsatz oder zur besseren Koordinierung von Einsatzkräften. Auch die Beschaffung von Fahrzeugen und Großgerät soll künftig effizienter und einheitlicher geregelt werden.
„Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für einen leistungsfähigen Bevölkerungsschutz. Es stärkt die Resilienz unseres Landes, erhöht die Sicherheit der Menschen und trägt den Realitäten unserer Zeit Rechnung. Wir setzen ein deutliches Zeichen: Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität – heute und in Zukunft – und die vor allem ehrenamtlich engagierten Kräfte der Hilfsorganisationen sind unser wichtigstes Gut im Katastrophenschutz und der Krisenvorsorge“, fasst Innenminister Christian Pegel abschließend zusammen.
















